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Geschäftsbedingungen für den Verkauf, die Lieferung, die Zahlung und den Support

 

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vier Leistungen der Gesellschaft, nämlich:

  • Virtuelle Komponenten
  • Materielle Komponenten
  • Softwarelösungen
  • Dienstleistungen einschließlich der Delegation von Mitarbeitern, für die spezifische Regelungen und Bedingungen zur Verfügung stehen.

Die aktuellen Konditionen können vollkommen oder teilweise durch weitere Konditionen, welche schriftlich in einer Geschäftsvereinbarung festgelegt wurden, ersetzt werden.
Rechte an geistigem Eigentum, die mit Leistungen verbunden sind, können mit einem zusätzlichen Schutz vesehen sein, entweder durch ein "Non-Disclosure Agreement" oder durch einen speziellen Kaufvertrag.
Eine solche Vereinbarung kann jeweils ein ViCLPA (Virtual Component License and Purchase Agreement), ein SoCDFA (ASSoC Development and Fabrication Agreement), ein Softwaregeschäft oder eine andere Service oder Support-Vereinbarung sein.
Alle Produkte werden durch Copyrights und andere Urheberrechtsschutzvorkehrungen geschützt.
Versichern sie sich, die mit dem Angebot Verkauf Bedingungen und Konditionen aufmerksam zu studieren bevor sie auf die gelieferten Produktdaten zugreifen.
Durch das Öffnen oder Herunterladen der Lieferung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen und Konditionen. Gemäß dem Fall, dass Änderungen erforderlich sind muss die Lieferung ungeöffnet zurück gesendet werden bzw. dürfen die Dateien  nicht heruntergeladen werden.

 

 

 

1. Zahlungs- und Lieferbedingungen

Alle Versände erfolgen gemäß der Incoterm EXW Vereinbarungen ab Werk.
Eine Lieferung erfolgt  über die normale Postzustellung innerhalb von 2 Wochen nach Annahme einer Bestellung (in Ausnahmefällen können weitere 2 Wochen für eine Lieferung bei speziellen Abwicklungen verlangt werden). Einige Produkte, bei denen eine detaillierte Geschäftsvereinbarung benötigt wird, können von einem besonderen Terminplan einer Zustellung profitieren. Eine schnellere Lieferung kann zum Beispiel durch eine Kurier-Zustellung erfolgen.

 

2. Bedingungen bezüglich der Bestellung von Materialkomponenten

Jede Bestellung einer Komponente wird mit einer Mindestmenge verbunden und einer Toleranz der Anzahl der gelieferten Teile (abhängig von der Herstellungsausbeute).

 

3. Garantie

Bei Lieferung der Ware, ob Standard- oder Spezialprodukt, ist der Kunde durch den Übergang des Eigentumsrechtes eingeladen, die Waren sofort zu prüfen, oder diese vor der Zahlung zu testen, damit eine dreimonatige Garantie für einen Fertigungs- oder Transportschaden unter Nachweis des Lieferscheins gewährleistet ist.
Zusätzliche Kosten können später durch Beeinträchtigungen bei der Planung, Datenrettung und Alterung von Archivmaterial und Magnetbändern entstehen.

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4. Annahme für Qualitätssicherung

Der Kunde wird gebeten, eine Registrierungskarte oder eine Rückmeldung der entsprechenden Installation zurückzusenden.
Es wird empfohlen, sich der mit dem Erwerb unserer Produkte anfallenden Kosten bewusst zu werden. Es ist nicht allein der Kaufpreis, sondern die Konsequenz in ihrem Gebrauch aufgrund ihrer strategischen Bedeutung für die Entwicklungspläne. Aus diesem Grunde bestehen wir stark darauf, dass der Kunde die Lieferungen frühestmöglich präzise und gemäß der Konformität prüft. Dies bedeutet so schnell und professionell wie möglich (eventuell mit unserer Beratung oder Führung), damit ein Programmierfehler oder verdeckte Schäden ausgeschlossen werden können.
Dolphin ist nach ISO-9001:2008 zertifiziert.

 

5. Unterstützung durch Hot-Fax, Hot-Email und Express-Sonderausgaben

Unsere Kunden sind dazu verpflichtet, uns schriftlich genau darzulegen, falls sie einen Programmierfehler oder einen Mangel festgestellt haben, oder bei denen eine Schwierigkeit in ihrer Anwendung oder Konfiguration besteht.
Falls tatsächlich ein Programmierfehler bei einem Produkt festgestellt wird, der dringend beseitigt werden muss und daher eine Zwischenausgabe erfordert, bietet die Dolphin-Lösung eine sogenannte Express-Sonderausgabe mit unseren Entschuldigungen und unserem Dank... anstelle einer Rechnung für Softwarepflegegebühren für Korrekturen. Außerdem wird diese Revision für andere Kunden, falls dort einsetzbar, im Internet zugänglich gemacht.
Spezifischere Verbindlichkeiten wurden in unseren "Sicherungsverpflichtungen" abgefasst. Diese können auch außerhalb einer Garantieperiode durch einen speziellen Geschäftsvertrag, wie  ViCLPA, ausgedrückt werden.
Unsere Vorgehensweise per Express -Faxe und -Emails garantieren über die Vertragsdauer, einen Frage- und Antwort-Kreislauf innerhalb eines Arbeitstages. Dies dient der Beseitigung eines jeden aufkommenden Zweifels an möglichen Aktionsplänen.
Verbesserungsvorschläge für die Funktionalität des Produktes sind ebenfalls willkommen.

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6. Preisnachlässe

Preise können von außergewöhnlichen Werbeofferten profitieren, die nur für einen begrenzten Zeitraum gültig sind, auf ein bestimmtes Verkaufsgebiet begrenzt sind oder von anderweitigen Bedingungen. Darüber hinaus sind die regulären Listenpreise gültig.

 

7. Zahlungsbedingungen

Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Übergang des Eigentumsrechtes für die Lieferungen oder für die Lizenzrechte.
Zahlungen, die über dieses Datum hinausgehen werden mit 1% monatlich als finanzielle Zinsverluste belastet. Vorauszahlungen ermöglichen einen entsprechenden Nachlass.
Jegliche Zahlungsverzögerung für Zwischenlieferungen innerhalb eines terminlichen Rahmenplanes autorisiert uns, die nachfolgenden Lieferungen gemäß einem aktualisierten Terminsplan aufzuschieben. Die Einkommensveranlagung für nicht formelle Einkünfte, die mit finanziellen Kosten aufgrund von Zahlungsverzögerungen verbunden ist, erfolgt auf den Namen und zulasten des Kunden.
Vorschüsse werden präzise eingehalten, d.h. keine Akkreditive mit einer Verzögerung.

 

8. Praxis der Vorkasse

Die Anzahlung gilt als erfolgt, sobald der Betrag auf das angegebene Bankkonto irreversibel eingegangen wurde.

 

9. Technische Schulung

Der „Unterschied“ bei Dolphin in Sachen Kundenbetreuung liegt in der Erstrebung, die Anwender selbstständig zu schulen und dringende Einschreitungen abzustellen

  • Es werden regelmäßig hochqualitative Beta-Tests an erfahrenen Nutzer – Standorten durchgeführt.
  • Schulungen für Interessenten und Kunden werden kundenspezifisch zugeschnitten und werden regelmäßig in den lokalen Sprachen angeboten, um eine zufriedenstellende Selbstständigkeit des Anwenders zu gewährleisten.
  • Konkrete Geschäftsmodelle oder „kooperative Entwicklungen“ sind im Detail verfügbar (von der Prüfung des Projektes bis hin zur Beratung für eine Leistungsoptimierung). Dolphin ist stets darum bemüht, die VSIA-Standards für virtuelle Komponenten zu erfüllen.

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10. Einzelgeschäfte und Erneuerungen der Zugriffcodes

Einzelgeschäfte oder reine Lizenzkäufe in Form eines Objekt-Codes, die für eingeschweißte Software-Anwendungen gängig sind, sind nur eine der verschiedenen Dolphin-Lösungen.
Dauernder Verkauf einer Lizenz betrifft eine Lösung auf einem spezifischen Host (Hardware und Software). Die jährliche Gelegenheit für das Ausstellen eines erneuerten Zugangscodes erlaubt einen kostenfreien Wechsel der Host-ID für die gleichen Hardware- und Softwaretypen. Wenn die Portierung auf einen anderen Host erfolgt entstehen Kosten.

 

11. Innovationspläne

Der Innovationsvertrag stellt eine Alternative zu den so genannten Einzelabschlüssen dar. Der Innovationsvertrag garantiert regelmäßige Updates mit zwei Releases pro Jahr, welche die bereits vorhandenen Funktionen verbessert und neue Funktionen bereitstellt. Updates dienen zum Einen der konsequenten innerbetrieblichen Innovationen. Berücksichtigen zum Anderen aber auch Verbesserungsvorschläge, die im Rahmen des Innovationsvertrages erwartet und angeregt werden, um signifikante Produktivitätszunahmen in den Anwenderdesignketten zur Verfügung zu stellen.
  
Da die meisten Kunden keine übermäßige Updatefrequenz wünschen, da dieses die Ausbildung der Endbenutzer, ihre Gewohnheiten und Planungen erschwert, wurde eine Sechsmonatsperiode für neue Releases gewählt, welche zurzeit optimal zu sein scheint. Neue Programmreleases werden somit im Frühling und Herbst herausgegeben. Kunden können für eine beliebige Zwölfmonatsperiode unterzeichnen.

Im Unterschied zu den meisten anderen EDA Anbietern, ist die Philosophie von DOLPHIN, alles das kostenlos bereitzustellen, was im Allgemeinen als Wartung bezeichnet wird. Wir möchten nicht, dass unsere Kunden für etwas Notwendiges und Kernbestandteil von unseren EDA Lösungen ist zahlen. Auf diesem Wege profitieren unsere Anwender von einem kostenlosen technischen Support über einen Zeitraum von einem Jahr, der die Korrekturen von allen berichteten Programmfehlern so bald wie möglich einschließt.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentumsrecht geht bei Lieferung auf den Kunden über, gilt jedoch bis zur vollständigen Zahlung des Kunden oder auf dessen Namen nur vorbehaltlich. Bis dahin darf die Ware weder getauscht, noch an Dritte verschenkt oder verkauft werden.
Sie dürfen auch nicht innerhalb des Designprozesses von Produkten, zur Produktion und Verkauf genutzt werden.

 

13. Eigentum und Schutz

Unsere Lieferungen reichen von Speziallieferungen über Mehranwenderlizenzen von IP-Produkten (inkl. Schutz der Eigentumsrechte) bis zu strikten Verkäufen von Produkten. Wie auch immer die Lieferung geartet ist, sollte, was die Methoden und Mittel angeht, die für die Entwicklung der Lieferungen angewandt wird, kein Eigentumstransfer vorgenommen werden. Diese Mittel können aus Komponentenbibliotheken oder Softwareroutinen bestehen, aber auch aus Konzepten und Patenten, die von uns genutzt werden.
Unsere Komponenten oder Modelle und Softwareroutinen können spezielle Datenmuster enthalten, um deren Ursprung nachzuweisen. Unsere Kunden sind ohne vorausgehendes, schriftliches Einverständnis nicht berechtigt, diese zu entfernen.

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14. Exklusivität

Während täglich jede mögliche Vorsorge getroffen wird, um jeglichen unwissentlichen und ungewollten Wissenstransfer implizit oder explizit durch Dolphin zwischen Dritten zu vermeiden, lassen wir keine Zweifel oder Unklarheiten über die Richtigkeit unserer Produktivitätsverbesserungen, die aus der Mitentwicklung bei diversen Projekten resultieren und, die all unseren Kunden zugute kommen sollten. Wir erkennen an, dass diese normalerweise im Wettbewerb zueinander stehen können.
Dies widerspricht in keiner Weise den Gesetzen über die Eigentumsalleinrechte, die mit kundenspezifischen Entwicklungen zusammenhängen. Die Produktspezifikation unter einem lieferbaren Teil kann oder kann nicht Eigentum des Kunden sein, sobald die Zahlung vollzogen wurde, jedoch wird keine Untermenge als nichtwiederverwendbar betrachtet,  um sich nicht vollständig an einen Kunden binden zu lassen.
Sogar unter Ausschluss der Verschwiegenheitsvereinbarung, bemühen wir uns keine Produktspezifikationen wiederzuverwenden und zu nutzen, die von einem unserer Kunden in seinem Namen erarbeitet wurden und die nicht öffentlich aus anderen Quellen zur Verfügung stehen.

 

15. Sorgfältige Prüfung

Die Mikroelektronik- und die Datenverarbeitungsindustrie haben eine sehr gut dokumentierte Vorgehensweise für die Wiederverwendung, die in dem Moment, in dem die Urheberrechte und Patente vollständig eingehalten werden, keinerlei Beeinträchtigung auf das bestehende Rechte ausübt.
Wir bemühen uns, unseren Kunden zu unterstützen, seine Rechte gegen ungerechtfertigte Ansprüche zu verteidigen.
Wir bitten unsere Kunden, uns über ihre Patente und Urheberrechte auf dem Laufenden zu halten.

 

16. Faire Vorgehensweise

Wir schließen das Risiko aus, dass sich unsere Partner unabsichtlich in unseren Geschäftsräumen begegnen oder der Anschein entsteht, dass einem anderen Produktplan eine höhere Priorität eingeräumt wird.
Daher akzeptieren wir keine gleichzeitige Teamarbeit an Produkten für verschiedene Partner ohne deren vorheriges Einverständnis.

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17. Vertraulichkeit und Datensicherung

Weiter als jede Verpflichtung der Verschwiegenheitsvereinbarung und, um dem Schutz der Rechte unserer Partner gerecht zu werden, erlauben wir einerseits keine physikalische Verbindung über das Netzwerk zu weit zugänglichen Netzwerken, dem Internet oder lokalen Netzwerken und andererseits unseren internen Netzwerken (Ethernet…) so lange, bis sichergestellt ist, dass intern ein sicheres System eingerichtet worden ist.

 

18. Haftung und Schadenersatz

In Ermangelung einer besonderen Lizenzvereinbarung wie z.B. einer ViCLPA, sind weder Haftungsschutz noch Schadenersatz implizit gewährt.

Letzte Aktualisierung: 3. September 2009

 

 



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